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Gestaltung |
An eine
gründliche kompetente Beratung schließt sich nicht selten
eine Gestaltung an:
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Ein Testament,
das sich stets an den Wünschen der Mandantschaft und an
deren familiären Gegebenheiten zu orientieren hat
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Eine
Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung, damit bei
Betreuungsbedürftigkeit kein Betreuer bestellt werden muss
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Eine
familienrechtliche Vereinbarung - Ehevertrag
(notariell zu
beurkunden),
Unterhalt, Hausrat usw. bei Trennung oder Scheidung
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Miet-, Pacht-,
sonstige Nutzungs-, Arbeits-, sonstige Dienst-, Kauf-,
Werk-, Darlehensverträge, auch Allgemeine
Geschäfts-bedingungen, Bürgschafterklärungen, sogar
Hausordnungen und Vollmachtserklärungen sollte man die
Profis machen lassen - die wissen, wie das geht, und sie
übernehmen dafür auch die Verantwortung
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Dank unserer
langjährigen Erfahrung und unserer vertieften Kenntnisse der
maßgeblichen gesetzlichen Normen sorgen wir dafür, dass das
Resultat unserer Tätigkeit den Erwartungen unserer
Mandantschaft entspricht. |
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